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Infos zu Autoversicherung: Zum Umfang der Autoversicherung (http://exemo.de/autoversicherung .html) zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen. Die gängigen Versicherungen rund um das Fahrzeug sind:
Kfz-Haftpflichtversicherung. Mitversicherte Personen sind: Der Halter, der Eigentümer und der Fahrer. Des weiteren die Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko): Die Teilkasko ist ein zusätzlicher Schutz und deckt kleinere Schäden - je nach
abgeschlossener Leistung also mit Beteiligung des Versicherungsnehmers - am eigenen Auto ab. Beispielsweise Marderbisse, Diebstahl, Glasbruch etc. Die Vollkasko-Autoversicherung (http://exemo. de/autovervsicherung.html) beeinhaltet die
Teilkasko und deckt ebenfalls Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Hier sind jedoch größere Bereiche der des selbstverschuldeten Unfalls, Vandalismus, Schäden bei Fahrerflucht, Schäden, die durch Kleinkinder verursacht wurden usw. abgesichert.
Zur Autoversicherung /http://exemo.de/autoversicherung.html) gehört ebenfalls der Schutzbrief. Diese zusätzlich abzuschießende Leistung kann folgende Geltungsbereiche umfassen: Start-, Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten,
Reiserückruf, Übernachtungskosten bei einer größeren Entfernung vom Wohnort, Weiter- und Rückfahrt per Bahn, Fahrzeugunter-stellkosten, evtl. Mietwagenkosten, Ersatzteilversand ins Ausland, Fahrzeugrücktransport aus dem Ausland,
Fahrzeugrückholung bei Ausfall des Fahrers, Vermittlung ärztlicher Betreuung, Arzneimittelversand, Krankenrücktransport, Heimholung von Kindern, Ersatz von Reisedoku-menten etc. Die Autoversicherung (http://exemo.de/autoversicherung.html.)
deckt auch den Komplex Insassen-Unfallversicherung ab. Diese kann nach einem Pauschal-System oder für eine bestimmte Anzahl von Personen oder Plätzen abgeschlossen werden. Sie tritt ein für den Fall der Invalidität oder den des Todes.
Ebenso gehört der Verkehrsrechtsschutz zum Leistungs-umfang einer Autoversicherung. Diese hilft das Kostenrisiko bei einem evtl. Rechtsstreit nach einem Verkehrsunfall so gering wie möglich zu halten. (Anwaltskosten, Gerichtskosten, evtl.
Kosten des Gegner sofern diese übernommen werden müssen, Gerichtskosten etc.). Neue Verträge werden meistens mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, während Verträge älteren Datums oft noch ohne Selbstbeteiligung laufen.
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